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 ALLGEMEIN
Bavarois Offline




Beiträge: 804

17.11.2013 14:25
Einbruch: Der Angeklagte wäre eigentlich gar nicht da... Antworten

Der Algerier Cheb A. ist seit 2008 im Land und hätte die Schweiz längst verlassen sollen. Bei einem Einbruch in Zuchwil wurde er auf frischer Tat erwischt.
von Hans Peter Schläfli

«Ich suchte einen Ort zum Schlafen, weil es regnete», erklärte Cheb A.* vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt. Darum sei er in der Nacht auf den 22. Mai dieses Jahres in Zuchwil in einen Garten eingedrungen, habe mit einer Holzlatte zwei Fenster eingeschlagen und versucht, die Kellertüre aufzubrechen.

Kurz darauf wurde der 37-jährige Algerier verhaftet: Ein aufmerksamer Anwohner hatte nämlich die Polizei alarmiert, noch bevor Cheb A. in das Haus eindringen konnte. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.

Der extrem ausgemergelte Mann machte mit seiner gelblichen Hautfarbe einen bemitleidenswerten, kränklichen Eindruck, als er im Fussschliesszeug dem Gericht zugeführt wurde. Hier hatte er sich wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz und mehrfacher Missachtung der Ausgrenzung zu verantworten.

Mindestens seit 2008 hält er sich illegal im Land auf und mittlerweile spricht er recht gut Deutsch.

Trotz Wegweisungsverfügung hier

Einer rechtskräftigen Wegweisungsverfügung von Mai 2010 kam er nicht nach. Als Cheb A. begleitet nach Algerien ausgeschafft werden sollte, beschmierte er sich in der Zelle im Genfer Flughafen mit seinem eigenen Kot, damit er nicht ins Flugzeug gesetzt werden konnte.

Wie er es danach wieder geschafft hat, auf freien Fuss zu kommen und – verbotenerweise – nach Solothurn zurückzukehren, wurde an der Gerichtsverhandlung nicht geklärt.

Und der Algerier hat wahrlich kein Glück: Bei einer Schlägerei im Solothurner Untersuchungsgefängnis brach sich Cheb A. den Arm und so dürfe er jetzt Physiotherapie machen, erklärte er.

«Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?», fragte Gerichtspräsident Stefan Altermatt. «Ich hoffe auf ein besseres Leben, aber ich kann nicht ändern, was Gott will», antwortete der Angeklagte.

Er könne nicht nach Hause gehen, er habe Angst, weil er in Algerien Probleme mit den Behörden hat. Der Richter hakte nach: «Aber es ist Ihnen klar, dass Sie nicht hierbleiben können?» Cheb A. nickte.

Verteidiger fordert Freispruch

Die Anklagepunkte des rechtswidrigen Aufenthalts und der Missachtung der Ausgrenzung gab Cheb A. wohl oder übel zu. Mit den Worten, «der Beschuldigte hat keine Wertgegenstände entwenden wollen, er hat lediglich eine Schlafgelegenheit gesucht», forderte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Daniel Frey, aber einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Diebstahls. Es habe keinen solchen Plan gegeben. Auch beim Hausfriedensbruch forderte Frey einen Freispruch.

Zehn Monate ins Gefängnis

Das Gericht folgte aber den Argumenten der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten in allen Punkten schuldig. Laut Augenzeugen und Polizeibericht hätten zwei Personen in den Keller eindringen wollen. Eine konnte fliehen, Cheb A. wurde verhaftet. «Das Argument, er habe einen Schlafplatz gesucht, ist unglaubwürdig», erklärte der Gerichtspräsident das Urteil.

«Vom 18. April an, seit er sich aus der Unterkunft auf dem Balmberg abgesetzt hatte, bis zum 22. Mai war er auf der Strasse unterwegs und er kannte sicher viel bessere Schlafgelegenheiten. Im Keller hätten ihn die Mieter schon nach wenigen Stunden entdeckt, wenn sie zur Arbeit wollten. Es handelt sich also bei diesem Einbruch um einen versuchten Diebstahl.»

So wurde Cheb A. zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. «Er muss als unbelehrbar eingeschätzt werden. Die Strafe kann nicht bedingt ausgesprochen werden, weil man ihm eine schlechte Prognose stellen muss», schloss der Richter und verfügte auch gleich die Sicherheitshaft wegen Fluchtgefahr.

Quelle: http://www.aargauerzeitung.ch

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