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Dieses Thema hat 45 Antworten
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 ISLAM FRAGE & ANTWORT
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Maha Offline



Beiträge: 335

06.07.2007 18:50
Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hallo,

ich würde gerne wissen, was genau in einem islamischem Ehevertrag festgehalten werden kann, wie genau eine islamische Eheschließung abläuft und welche Konsequenzen diese nach algerischem und deutschen Recht hat. Hat eine von Euch oder einer von Euch in Algerien so geheiratet?

Beste Grüße
Maha

Maha Offline



Beiträge: 335

07.07.2007 10:40
#2 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hmmm...kommt schon, das müßten doch eigentlich ein paar von Euch wissen??? *liebguckundbittebittesag*

Salima Offline




Beiträge: 279

07.07.2007 11:52
#3 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hallo Maha,

vielleicht haben wir keine Juristen unter uns??

Ich weiß nur, dass die Töchter meines Nachbarn in Algerien zum Bspl. vereinbart haben, dass es ihre Entscheidung ist einer Berufstätigkeit nachgehen zu können und der Ehemann es akzeptieren muss. Diese Antwort hilft Dir nicht weiter.


Lg
Salima

waharania Offline




Beiträge: 672

07.07.2007 12:10
#4 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

...ich persönlich kann dazu nichts sagen.

das habe ich gefunden:

http://www.verband-binationaler.de/ehesc...ung/#Ehevertrag

vielleicht hilft es dir weiter


lg

Maha Offline



Beiträge: 335

07.07.2007 12:26
#5 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten
Hallo,

Juristin bin ich ja selbst - es geht mir auch explizit um eine rein islamische Eheschließung, ohne Anerkennung bei den algerischen Behörden. Nach algerischem Familienrecht entfaltet nämlich eine rein islamische Eheschleißung in zivilrechtlicher Hinsicht keinerlei Ansprüche oder Verpflichtungen. Diese müsste erst bei den zuständigen Stellen eingetragen werden, m rechstgültig zu sein. Es geht mir also wirklich nur um den religiösen Aspekt des ganzen, wie das abläuft, was vereinbart wird, was gemacht werden muss etc. Also eigentlich wirklich nur um das religiöse Prozedere. Da müssten doch welche von Euch mehr wissen? Der Link ist schon mal sehr interessant, Wahrania. Danke.

Beste Grüße
Maha
Salima Offline




Beiträge: 279

07.07.2007 12:55
#6 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hallo Maha,

wir hatten uns schon mal in einem Thread darüber unterhalten. Ich hatte da das Beispiel einer Verwandten erzählt, welche auch nur die islamischen Eheschließung vollzogen hatte und deren "Mann" sich von ihr trennte als sie schwange war. Danach ging die Rennerei los, denn genau das wichtigste fehlte, der Eintrag im Standesamt oder auf einem Gericht. Soviel ich weiß wird der Ehevertrag auch bei den zuständigen Stellen abgeschlossen.
Die islamsische Eheschließung erfährt rechtlich keinerlei Auswirkungen.

Lg
Salima

Bavarois Offline




Beiträge: 804

07.07.2007 13:32
#7 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten
Hallo Maha,

was Du brauchst für das Eheschließungsrezept (islamisch)?

Man nehme:

einen ehefähigen, ehewilligen volljährigen Herrn & ehefähige, ehewillige volljährige Dame
2 Zeugen,
einen Imam
Mitgift (verlang Mal 1000 Kamele)
einen Rechtsvertreter brauchst Du nicht als Nicht-Muslima = Du heiratest Dich selbst.
Du muss den Satz üben: "sauadschtuka nafsi" زوجتك نفسي Vielleicht fällt dem Imam einen anderen Satz ein
Der Mann sagt:"Qabiltu sauadschuki" قبلت زواجك

Bei Risiken und Nebenwirkungen, bitte ihren Imam fragen!

Info ohne Gewähr

Was-salam

waharania Offline




Beiträge: 672

07.07.2007 13:37
#8 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

...soviel ich weiß, gibt es ja im islam gerade kein religiöses prozedere. so wie ich die frage verstehe, suchst du das islamische pendant zu einer katholischen hochzeit in der kirche mit allem pompom?
die islamische eheschließung ist ja nichts weiter als ein vertragsabschluss. der ehevertrag regelt verschiedene dinge in der ehe, der kindererziehung und eine mögliche scheidung.
die hochzeitsfeier ist islamisch nicht vorgeschrieben, wird aber, wie wir alle wissen, äußerst pompös gefeiert.

wir haben keinen ehevertrag, was wahrscheinlich auf die meisten deutsch-algerischen paare zutrifft.

lg

grit

Salima Offline




Beiträge: 279

07.07.2007 14:04
#9 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hallo Waharania,

das stimmt schon aus islamischer Sicht, nur darf man nicht vergessen, dass die islamische Eheschließung vor einem Imam in Algerien keine Rechtskraft hat. Um vor dem Gesetz als verheiratet zu gelten muss man auch dort einen zivilrechtlichen Vertrag abschließen. Das Gleiche gilt für die Scheidung. Das gesetzliche Prozedere ist im algerischen Familienrecht enthalten.

Lg
Salima

waharania Offline




Beiträge: 672

07.07.2007 14:08
#10 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

hallo salima,

da hast du vollkommen recht! wenn man in dtl. nur kirchlich heiratet ist man ja offiziell auch noch ledig.

ich war nur der meinung, dass maha wirklich nur die islamische eheschließung meint und nicht auch die - wie soll ich jetzt sagen - legalisierung vor dem staat??

lg grit

Maha Offline



Beiträge: 335

07.07.2007 14:16
#11 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hallo,

wie soll ich das nur erklären? Also, ich will gar keinen Pomp oder eine Riesenfeier oder sonstiges, sondern einfach nur vor Gott verheiratet sein, aber nicht unbedingt vor dem Staat. Deswegen würde ich halt gerne wissen, wie diese Zeremonie abläuft. Soweit ich das jetzt verstanden habe, braucht es ja für diese islamische Trauung in Algerien auch nicht zwingend einen Ehevertrag, der bestimmte Rechte und Pflichten auslöst, sondern es würde ja reichen, diesen z machen, wenn ich "offiziell-staatlich" heirate. Ich möchte halt diese Beziehung ggf. vor Gott bezeugen, aber noch nicht vor dem Staat.

Beste Grüße
Maha

waharania Offline




Beiträge: 672

07.07.2007 14:24
#12 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

...also ich hab grad noch gelesen, als ich da für dich gestöbert habe, dass eine islamische eheschließung voraussetzt, dass man den ehevertrag vorher macht.
aber ich gehe mal davon aus, da ihr euch ja kennt, und ihr eure beziehung halt vor gott legalisieren wollt, dass da hinterher keiner den anderen in die pfanne haut.

also, wie bavarois sagte: mann+frau ------> imam -----> spruch aufsagen -----> fertig!!

Maha Offline



Beiträge: 335

07.07.2007 14:34
#13 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten
In Antwort auf:
dass eine islamische eheschließung voraussetzt, dass man den ehevertrag vorher macht.
aber ich gehe mal davon aus, da ihr euch ja kennt, und ihr eure beziehung halt vor gott legalisieren wollt, dass da hinterher keiner den anderen in die pfanne haut.


Hallo Waharania,

den Ehevertrag vorher machen... Was steht denn dann in diesem Ehevertrag drin? Muss dass dann der Ehevertrag sein, nachdem ich dann auch staatlich heirate? Das ist eine ziemlich wichtige Frage, denn auch wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass wir uns nicht in die Pfanne hauen werden, gibt es einfach Dinge, die ich vor einer Ehe festhalten wollen würde. Das müsste ich nach meinem Empfinden aber erst vor der Eheschließung machen, die tatsächlich auch "staatlich-rechtliche" Konsequenzen entfaltet.

Beste Grüße
Maha
Bavarois Offline




Beiträge: 804

07.07.2007 15:05
#14 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten
Auch wenn ihr nun vor der islamischen Verehelichung was vereinbart, hat es keine Gültigkeit, solange ihr nicht "standesamtlich" verheiratet seid. Ein "Ehevertrag à l'européenne" mit Gütertrennung und Sorgerecht usw... ha ma net! Alles stillschweigend. Kenne Deutsch-algerische Paare, die das schriftlich bei einem Notar festgehalten haben.

GRUß

Maha Offline



Beiträge: 335

07.07.2007 15:15
#15 RE: Islamische Eheschließung und Ehevertrag Antworten

Hallo Bavarois,

geht mir gar nicht so sehr um Gütertrennung sondern eher um gewisse Rechte in der Ehe, Ausreise potentieller gemeinsamer Kinder, Berufstätigkeit ect pp. Denn wenn ich mir das algerische Familienrecht so anschaue, gibt es einfach ein paar Sachen, die ich vorher festhalten wollen würde. Eben gerade weil zukünftiger Lebensmittelpnkt durchaus Algerien sein könnte.

Beste Grüße
Maha

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