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Hallo Wahrania,
das Problem ist doch, was sich die Leute merken wollen und über was geschrieben wird. Wen interessiert denn, dass Abgeordneter XY sich in seinem Wahlkreis dafür eingesetzt hat, dass beispielsweise der örtliche Selbsthilfeverien weiter bestehen kann? Oder wen interessiert es, dass der größte Teil der Abgeordneten gar keine bezahlten Nebentätigkeiten vorweisen können? Interessiert doch die meisten nicht. Die meisten Leute interessiert nur der Skandal des Herrn X und des Herrn Y, um die eigenen Vorurteile bestätigt zu bekommen. Nach dem Motto Politik ist ein Selbstbedienungsladen und jeder der dort aktiv ist, handelt aus rein egoistischen Gründen. Das stimmt aber nicht. Genau wie in jeder anderen Berufsgruppe gibt es solche und solche. Was möchtest Du den konkret wissen?
Zunächst vielleicht mal zum leeren Plenarsaal. Sitzungen des Deutschen Bundestages finden nach Ausschüssen geordnet statt. Das heißt also, wenn auf der Tagesordnung eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie steht, dann nehmen in der Regel auch nur die Fachpolitiker dieses Ausschusses an der Sitzung teil. Das ist so, da parallel neben den Sitzungen im Plenarsaal viel Arbeit der Abgeordneten in den Ausschüssen und Unterausschüssen stattfindet, aber auch in AGs oder Fachgesprächen in Expertenahörungen. Das heißt also, wenn der Plenarsaal nicht ausreichend gefüllt zu sein scheint, dass dies daran liegt, dass viele Abgeordnete nicht öffentlich sichtbare Arbeit in unten erklärten Gremien machen.
AUSSCHÜSSE
Ständige Ausschüsse: Benennung und Besetzung
Die Ständigen Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Dabei hat der Bundestag nicht völlig freie Hand, denn einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor und andere ergeben sich zwangsläufig aus bestimmten gesetzlichen Formulierungen. Zu diesen Ausschüssen gehören zum Beispiel der Petitionsausschuss und der Verteidigungsausschuss.
Den Großteil der Ständigen Ausschüsse bildet der Bundestag aber als Spiegelbild der Regierung: In der Regel steht je einem Bundesministerium ein Ständiger Ausschuss gegenüber.
Darüber hinaus kann das Parlament einzelne Politikbereiche durch zusätzliche Ausschüsse betonen. So steht in der 16. Wahlperiode zum Beispiel dem Innenministerium nicht nur der Innenausschuss, sondern auch ein Sportausschuss gegenüber.
Wechselnde Anzahl von Ausschüssen
Die Anzahl der Ständigen Ausschüsse differiert von einer zur anderen Wahlperiode. So hatte der erste Bundestag 1949 insgesamt 40, der sechste nur 17 Ständige Ausschüsse.
In der laufenden 16. Wahlperiode hat der Bundestag 22 Ständige Ausschüsse eingesetzt.
Hinzu kommen die Unterausschüsse, die von den Ständigen Ausschüssen eingesetzt werden, um sich intensiv mit speziellen Themen zu beschäftigen.
Besetzung nach dem Kräfteverhältnis
Jeder Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter sowie einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern, die wiederum je einen Stellvertreter haben. Die Anzahl der Mitglieder ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich und richtet sich nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand. In der 16. Wahlperiode bestehen die Ausschüsse aus 13 bis 41 Mitgliedern.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Kräfteverhältnis im Parlament: Proportional zu ihrem Anteil im Bundestag hat jede Fraktion Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Ausschüssen. Welcher Abgeordnete in welchem Ausschuss mitarbeitet, entscheiden die Fraktionsführungen. Sie bemühen sich, möglichst viele Wünsche der Abgeordneten zu erfüllen. Jeder Abgeordnete soll möglichst nur in einem Ausschuss ordentliches Mitglied sein.
Einigung durch mathematisches Verfahren
Die Ausschuss-Vorsitzenden haben eine bedeutende Position: Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie.
Wie die Ausschüsse zu ihren Vorsitzenden und Stellvertretern kommen, handeln die Fraktionen untereinander aus. Kommt es zu keiner Einigung – wie nach der letzten Wahl – , wird das so genannte Zugreifverfahren von Sainte-Laguë/Schepers angewendet.
Mit einer mathematischen Formel wird das Stärkeverhältnis der Fraktionen in eine Zugriffsreihenfolge umgerechnet. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge die Fraktionen ihre Besetzungswünsche angeben können.
Fraktionen und ihre Obleute
Neben den Vorsitzenden nehmen die Obleute eine Schlüsselstellung in den Ausschüssen ein: Jede Fraktion bestimmt für jeden Ausschuss einen "Obmann", der für die Fraktionsführungen Hauptansprechpartner ist.
Die Obleute bestimmen einerseits den Kurs ihrer Fraktion in den einzelnen Ausschüssen maßgeblich mit. Andererseits sind sie Schlichtungsinstanz, wenn es bei Verhandlungen zu Konflikten kommt.
Stimmrechte der Mitglieder
Jedes ordentliche Mitglied verfügt im Ausschuss über eine Stimme. Die Stellvertreter können an allen Ausschusssitzungen teilnehmen, sind jedoch nur in Vertretung eines nicht anwesenden ordentlichen Mitgliedes ihrer Fraktion stimmberechtigt.
Abgeordnete, die weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehören, bekommen nach Anhörung durch den Bundestagspräsidenten von diesem einen Platz in einem Ausschuss zugeteilt. Diese Abgeordneten verfügen im jeweiligen Ausschuss über Rede- und Antragsrecht, jedoch nicht über Stimmrecht.
Ständige Ausschüsse: Funktion, Aufgaben, Befugnisse
Fachliche Vorbereitung von Beschlüssen
In der Geschäftsordnung des Bundestages werden die ständigen Ausschüsse als "vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages" bezeichnet. Bereits diese kurze Definition lässt die enorme Bedeutung der Ausschüsse für die parlamentarische Arbeit erahnen.
In den Ausschüssen werden die Gesetzentwürfe des jeweiligen Bereichs erörtert, diskutiert und in der Regel so weit überarbeitet, dass am Ende ein Gesetzentwurf in der Ausschussfassung steht. Die so genannte Beschlussempfehlung des Ausschusses kann aber auch auf Aufhebung des Gesetzentwurfs lauten.
Über die erarbeitete Beschlussempfehlung wird dann im Plenum des Bundestages – meist nach erneuter Debatte – abgestimmt. Die Mitglieder der Ausschüsse leisten also einen erheblichen Teil der fachlichen Arbeit im Prozess der Gesetzgebung.
Selbstbefassungsrecht und Hearings
In der Regel erhalten die Ausschüsse ihre Arbeit aus dem Bundestag: Nach erster Lesung im Plenum werden Gesetzentwürfe an die betreffenden Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.
Die Ausschüsse können aber auch auf eigene Initiative hin tätig werden. Legitimiert durch das Selbstbefassungsrecht, können sie Themen aus ihrem Geschäftsbereich ohne Überweisung durch den Bundestag beraten und sich von den Ministerien über Gesetzgebungsvorhaben informieren lassen.
Die Ausschüsse können auch jederzeit öffentliche Anhörungen von Interessensverbänden, -vertretern und Experten anberaumen. Durch solche Hearings sollen die Ausschussmitglieder ergänzende Informationen erhalten.
Unterausschüsse
Jeder Ausschuss kann zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit Unterausschüsse bilden. Diese werden zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfs oder eines besonderen Problems eingesetzt. Sie können aber auch für bestimmte Teilgebiete während der gesamten Wahlperiode eingerichtet werden.
So hat der Haushaltsausschuss beispielsweise in der 16. Wahlperiode einen "Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union" eingesetzt.
Hier mal der Sitzungsplan für Donnerstag, den 20. September 2007 - parallel dazu tagen sehr viele der einberufenen Ausschüsse und Unterausschüsse.
Tagesordnung der 115. Sitzung, Donnerstag, 20.09.2007, 09.00 - ca. 00.50 Uhr
3.a) Beratung Antrag Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungs truppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386(2001), 1413(2002), 1444(2002), 1510 (2003), 1563(2004), 1623(2005), 1707(2006) und ....(2007) des Sicherheitsrates der VN - Drs 16/.... -
3.b) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ISAF und OEF parlamentarischgemeinsam behandeln - Drs 16/6325 - (TOP 3a+b, 01:15 Stunden)
4.a) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft - Drs 16/5955 -
4.b) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunftshaushaltsgesetz-Begleitgesetz - Drs 16/5954 - (TOP 4a+b, 01:15 Stunden
32. Überweisungen im vereinfachten Verfahren
33. Abschließende Beratungen o. Aussprache
5.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (13.A)
zur Unterrichtung Bundesregierung zum EnschlAntrag FDP zur Unterrichtung Bundesregierung 5.Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen und Stellungnahme der Bundesregierung zum Antrag B90/GRÜNEN Das neue Bild vom Alter - Vielfalt und Potenziale anerkennen - Drs 16/2190 ,16/4219 , 16/4163 , 16/6366 -
5.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (13.A)
zum Antrag DIE LINKE. Einsetzung einer Enquete-Kommission Ethik,Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assistenz (Heim-Enquete) zum Antrag DIE LINKE. Heimbericht im Bundestag diskutieren - Missstände offenlegen und bekämpfen - Drs 16/1267 , 16/3696 , 16/6075 - (TOP 5, 01:00 Stunden)
6.) Beratung Bericht PetA (2.A)
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2006 - Drs 16/6270 - (TOP 6, 01:00 Stunde, Vorsitzende: 00:10 Stunde)
7.a) Beratung Antrag FDP
Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr herstellen - Wehrpflicht aussetzen - Drs 16/393 -
7.b) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wehrpflicht überwinden - Freiwilligenarmee aufbauen - Drs 16/.... - (TOP 7a+b, 00:45 Stunden)
8.) Erste Beratung Bundesregierung
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - Drs 16/6140 - (TOP 8, 00:45 Stunden)
9.) Beratung BeschlEmpf u Ber (7.A)
zum Antrag DIE LINKE. Steuerflucht wirksam bekämpfen - Drs 16/2524 , 16/5673 - (TOP 9, 00:30 Stunden)
10.) Erste Beratung Bundesregierung
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) - Drs 16/6290 - (TOP 10, 00:30 Stunden)
11.) Beratung BeschlEmpf u Ber (15.A)
zum Antrag DIE LINKE. Einführung eines generellen Tempolimits von 130 Stundenkilometern auf Bundesautobahnen zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf deutschen Autobahnen - Drs 16/5145 ,16/5420 ,16/5950 - (TOP 11, 00:30 Stunden)
12.) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011 - Drs 16/5525 , 16/.... - (TOP 12, 00:30 Stunden)
13.a) Beratung Antrag FDP
Rein-Biokraftstoffe von Besteuerung bis 2009 befreien und den Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe umgehend vorlegen - Drs 16/5133 -
13.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Stufenbesteuerung und Quotenpflicht bei Biokraftstoffen zurücknehmen - Nachhaltigkeitskriterien umgehend einführen - Drs 16/5679 - (TOP 13a+b, 00:30 Stunden)
14.a) Erste Beratung Bundesregierung
Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes - Drs 16/6122 -
14.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Hochschulrahmengesetz beibehalten - Drs 16/4626 -
14.c) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Studentische Mobilität durch bundeseinheitliche Mindeststandards bei Hochschulzulassung und -abschlüssen sicherstellen - Drs 16/5759 - (TOP 14a-c, 00:30 Stunden)
15.) Beratung BeschlEmpf u Ber (4.A)
zum Antrag DIE LINKE. Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus erstellen - Drs 16/4201 , 16/5824 - (TOP 15, 00:30 Stunden)
16.a) Erste Beratung Bundesregierung
Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) - Drs 16/6311 -
16.b) Erste Beratung BR
Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) - Drs 16/3229 - (TOP 16a+b, 00:30 Stunden)
17.a) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rücknahme der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten wegen Verstoßes gegen Geheimhaltungsvorschriften gemäß §353b des Strafgesetzbuches - Drs 16/6326 -
17.b) Beratung Antrag FDP
Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten gemäß §353b StGB im Zusammenhang mit dem 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode zurücknehmen - Drs 16/6217 - (TOP 17a+b, 00:30 Stunden)
18.) Beratung Antrag CDU/CSU, SPD
Kreuzfahrttourismus und Fährtourismus in Deutschland voranbringen - Drs 16/5957 - (TOP 18, 00:30 Stunden)
19.) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Schengen Informationssystem im europäischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts transparent und bürgerrechtsfreundlich gestalten - Drs 16/5966 - (TOP 19, 00:30 Stunden)
20.) Erste Beratung Bundesregierung
Bundespolizeigesetz/3.Änd - Drs 16/6292 (TOP 20, 00:30 Stunden)
21.a) Erste Beratung Bundesregierung
Tierschutzgesetz/Änd - Drs 16/6309 -
21.b) Erste Beratung BR
... Gesetz zur Änderung des Tier schutzgesetzes - Drs 16/6233 - (TOP 21a+b, 00:30 Stunden)
22.) Beratung Antrag CDU/CSU,SPD
Regierungskonferenz über die Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union - Drs 16/.... - (TOP 22, 00:30 Stunden)
23.) Erste Beratung Bundesregierung
Personalanpasssungsgesetz/Änd - Drs 16/6123 - (TOP 23, 00:30 Stunden)
Lau kuntu qatratan, kunti al-matr, lau kuntu nahran, kunti al-bahr, laukuntu l-qamar, kunti asch-schams, lau kuntu al-'alaam, kunti al-kaun.
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